Sportlehrer mit einer freiberuflichen Qualifikation im Bereich Sport
Lehrkräfte mit einer fachlichen Ausbildung für das Unterrichtsfach Sport werden an bayerischen Grund- und Mittelschulen mit den Aufgaben eines Fachlehrers als sogenannte ‚Ein-Fach-Lehrer‘ eingestellt. Diese Möglichkeit besteht auch für Absolventen*innen der KNS mit erfolgreichem Abschluss des Wahlpflichtfachs Sport und Freizeit. Die Anstellung erfolgt auf Vertragsbasis zunächst befristet auf ein Jahr, eine Weiterbeschäftigung im folgenden Schuljahr sowie eine spätere Entfristung nach einer entsprechenden Bewährungszeit sind möglich.
An Realschulen und Gymnasien besteht die Möglichkeit einer befristeten Anstellung.
Ausbildung zum Fachlehrer
An Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und Realschulen werden auch Fachlehrkräfte eingesetzt, die in mehreren möglichen Fächerkombinationen ausgebildet werden. Hierzu gehören auch die Kombinationen Sport und Kommunikationstechnik sowie Englisch und Sport. Staatlich geprüfte Gymnastiklehrer*innen mit dem bestandenen Wahlpflichtfach Sport und Freizeit haben für diese Kombis die Berechtigung zur Ausbildung zum Fachlehrer.